| Angebot
|  | Prävention § 20a SGB V
 Jedes erfolgreiche Unternehmen braucht leistungsfähige Mitarbeiter zur Erbringung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen.
 Prävention  § 20 SGB V
 Ziel der Ernährungsberatung ist die Prävention von Krankheiten oder eine leichte Gewichtsreduktion.
 Rehabilitation § 43 SGB V
 Ernährungstherapeutische Beratungsleistungen für bereits erkrankte Personen.
 Seminare, Vorträge, Informations- und Aktionstage und mehr
 Für alle, die sich für Gesundheitsprävention/Ernährung interessieren.
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